7917 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerumgehung samt Protokoll

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte Österreichs und Albaniens bewirkte Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in einer den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und in einer der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise beseitigt.

Der gegenständliche Staatsvertrag orientiert sich inhaltlich an Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2008 04 22

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender