7920 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden

Im Rahmen des Behindertengleichstellungspaketes im Jahre 2005 wurde aufgrund des engen inhaltlichen Konnexes darauf geachtet, für Menschen mit Behinderungen den gleichen Rechtsschutz wie für die im Gleichbehandlungsgesetz verankerten Personenkreise zu statuieren. So sind etwa die Rechtsfolgen insbesondere im Bereich der Diskriminierung in der Arbeitswelt – soweit es nicht um Ansprüche von Beamten geht – analog den Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes geregelt.

Aufgrund der vorliegenden Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes besteht daher nunmehr ein Anpassungsbedarf im Behindertengleichstellungsrecht. Dem soll im vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates Rechnung getragen werden. Die Verbesserungen für betroffene Personen, insbesondere die Erhöhung von Mindestschadenersatzansprüchen, die Verlängerung einer Verjährungsfrist sowie die Einräumung eines Wahlrechts auf Schadenersatz bei diskriminierender Beendigung des Dienstverhältnisses sollen im Behindertengleichstellungsrecht nachgebildet werden.

Seit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungspaketes am 01.01.2006 besteht bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes ein Anspruch auf Schadenersatz. Was den Bund betrifft, so wird davon ausgegangen, dass die Verwaltung grundsätzlich gesetzeskonform vorgeht. Es ist daher nicht zu erwarten, dass durch den vorliegenden Beschluss dem Bund Kosten erwachsen.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Bundesrat Harald Reisenberger die Bundesräte Eva Konrad und Edgar Mayer sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erich Gumplmaier.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 04 22

                            Harald Reisenberger                                                       Dr. Erich Gumplmaier

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender