7927 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Notariatsaktsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Notariatstarifgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (Feilbietungsrechtsänderungsgesetz – FRÄG)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die freiwillige Feilbietung von Liegenschaften, Superädifikaten und Baurechten ein in der Praxis so gut wie nicht genutztes Instrument der Veräußerung ist. Im Durchschnitt werden zehn freiwillige Feilbietungen pro Jahr durchgeführt.

Ziel des vorliegende Beschlusses ist es daher, durch wirtschaftsnähere Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen der freiwilligen Feilbietung sowohl für Verkäufer als auch Käufer eine attraktive Alternative zur herkömmlichen Veräußerung von Liegenschaften, Superädifikaten und Baurechten durch Verkauf zu schaffen.

Die Bestimmungen über die Aufbewahrung von Akten der Notare sollen an die Möglichkeiten der elektronischen Speicherung der Urkunden angepasst werden. Den Notaren soll – wie dies für die Landesgerichte bereits mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 vorgesehen wurde – eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 30 Jahren eingeräumt werden, nach deren Ablauf die Akten skartiert oder dem Österreichischen Staatsarchiv oder den Landesarchiven übergeben werden können.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss sieht vor, die freiwillige Feilbietung, die derzeit vom Notar als Gerichtskommissär im Auftrag des Gerichts durchgeführt wird, aus dem gerichtlichen Verfahren auszugliedern und in die ausschließliche Kompetenz der Notare zu übertragen. Zusätzlich soll dem Verkäufer ermöglicht werden, mit der Durchführung des eigentlichen Versteigerungsvorgangs Rechtsanwälte oder hiezu befugte Gewerbetreibende zu beauftragen. Abgesehen davon soll das Feilbietungsverfahren im Wesentlichen unverändert bleiben.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer. An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach. Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 04 22

                                 Wolfgang Beer                                                                Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende