7928 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten samt Erklärung der Republik Österreich

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass der Europarat ein Übereinkommen geschaffen hat, damit Kinder, die im VN-Übereinkommen verbrieften Rechte, insbesondere in den sie berührenden familienrechtlichen Verfahren, auch ausüben können. Das gegenständliche Übereinkommen stellt eine Ergänzung des VN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes dar.

Ziel des Übereinkommens ist, die Ausübung der materiellen Kinderrechte zu erleichtern, indem es Verfahrensrechte stärkt und schafft, die von Kindern selbst oder durch andere Personen oder Stellen ausgeübt werden können. Im Mittelpunkt steht der Gedanke der Förderung von Kinderrechten.

Das Übereinkommen enthält einen Katalog von Verfahrensrechten, die von Kindern selbst oder durch andere Personen oder Stellen ausgeübt werden können. Kinder sollen in den sie berührenden familien-rechtlichen Verfahren sachdienliche Auskünfte (über ihre Rechte) erhalten, müssen vom Gericht gehört werden und sind berechtigt, ihre Meinung zu äußern, die dann auch gebührend zu berücksichtigen ist.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Er ist in englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Da Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach und Dr. Franz Eduard Kühnel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 04 22

                                 Wolfgang Beer                                                                Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende