7938 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2008 gemäß § 9 LWG 1992 (III-332-BR/2007 d.B.)

Die Erhaltung der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft und ihrer Mehrfachfunktionen (Ernährung, nachwachsende Rohstoffe, Kulturlandschaft, Dienstleistungen) sowie die Bereitstellung und Absicherung der für dieses Ziel benötigten Mittel ist ein zentrales agrarpolitisches Ziel der Bundesregierung. Die agrarpolitischen Konsequenzen aus dem Grünen Bericht 2007 sind für die Maßnahmen gem. § 9 (Abs. 2) LWG im Jahre 2008 eine wichtige Basis. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch die EU, den Bund und die Länder. Die Bereitstellung dieser Förderungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden Landwirtschaft und für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Der Agrarsektor sichert Arbeitsplätze in Industrie, Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Die Land- und Forstwirtschaft investierte 2006 insgesamt 6,28 Mrd. Euro, davon kamen der Industrie und dem Gewerbe 3,02 Mrd. Euro bzw. 48% zu Gute.

Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes stellt hinsichtlich des finanziellen Ausmaßes das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik dar.

Die vorliegenden Maßnahmen für 2008 und deren budgetäre Dotierung bildet eine wichtige Basis zur Absicherung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 20. Mai 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Reinhard Winterauer sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft Martin Preineder.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Mai 2008 den Antrag, den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2008 gemäß § 9 LWG 1992 (III-332-BR/2007 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2008 05 20

                               Ferdinand Tiefnig                                                              Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender