7942 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Entsprechend internationalen Vorbildern soll - um die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Österreich zu optimieren  - ein Register der Anzeigen meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten geschaffen werden, das als Unterstützung für die behördlichen Aufgaben der Erhebung über und der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Epidemiegesetz und dem Tuberkulosegesetz dienen soll. Dazu soll im Epidemiegesetz eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage geschaffen werden. Weiters soll die Koordinierungsfunktion der Landeshauptmänner bei bezirksübergreifenden Ausbrüchen explizit gesetzlich geregelt werden

Ziel des vorliegenden Beschlusses ist es nun, eine Effizienzsteigerung bei der Prävention und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Österreich zu erreichen.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Mai 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christine Fröhlich.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christine Fröhlich gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Mai 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 05 20

                              Christine Fröhlich                                                        Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende