7945 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird

Seit Erlassung des Schifffahrtsgesetzes hat sich in der Verwaltungspraxis und aufgrund fortschreitender Entwicklungen, etwa der europäischen Integration oder im Bereich der Kommunikationstechnologien, ein Bedarf an Erneuerung und Anpassung diverser Rechtsvorschriften, etwa auf den Gebieten der Schifffahrtsanlagen, des Schifffahrtsgewerberechts und der Schiffsführung, ergeben, der in den bisherigen Novellierungen, schifffahrtsspezifisch zuletzt mittels der Schifffahrtsrechtsnovelle 2005, noch nicht berücksichtigt werden konnte.

Durch die Änderung wird die Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft in nationales Recht umgesetzt. Die Bestimmungen enthalten einerseits die Verpflichtung zur Bereitstellung von Fahrwasserinformationen durch die Behörde unter Berücksichtigung der Kommissionsverordnungen über die technischen Spezifikationen für Inland ECDIS (Inland Electronic Chart Display and Information System) und für Nachrichten für die Binnenschifffahrt und andererseits Verordnungsermächtigungen zur Einführung von Verpflichtungen zur elektronischen Übermittlung von Meldungen und automatisierten Identitäts- und Positionsmeldungen von Schiffen unter Berücksichtigung der Kommissionsverordnungen über elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt und über Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme. Für die Schiffsdaten werden die Bedingungen definiert, unter denen Daten gespeichert und weitergegeben werden dürfen.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist es, die bestehenden Rechtsnormen zu erneuern und anzupassen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Mai 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Wolfgang Erlitz.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Wolfgang Erlitz gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Mai 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 05 20

                            Mag. Wolfgang Erlitz                                                      Elisabeth Kerschbaum

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende