7949 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2008 betreffend Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Staaten Südosteuropas auf Grundlage des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP) bezüglich Albaniens in Form eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens intensiviert werden sollen.

Der gegenständliche Beschluss, welcher die Unterstützung Albaniens beim Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates unter Einhaltung von Mindeststandards im Bereich der Menschenrechte einschließlich der der Minderheitsrechte sowie beim Übergang zu einer funktionierenden Marktwirtschaft zum Ziel hat, enthält Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, zur Schaffung eines formalen Rahmens für den politischen Dialog, zur schrittweisen Errichtung einer Freihandelszone, zur Kooperation in den Bereichen Justiz und Inneres sowie zur Förderung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrates.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von Gesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da durch das Abkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und albanische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Mai 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Harald Himmer.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Dr. Franz Eduard Kühnel und Manfred Gruber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Harald Himmer gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Mai 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 05 20

                            Mag. Harald Himmer                                                                 Hans Ager

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender