7955 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugend­ausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfte­überlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebs­pensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die bestehende Ausbildungsgarantie für Jugendliche zur Sicherstellung einer nachhaltigen Berufskarriere an neue Anforderungen angepasst werden muss.

Es bestand keine klare Regelung zur Auflösung des Lehrverhältnisses insbesondere im Hinblick auf jene Fälle, in denen sich nach der Probezeit eine nur geringe Eignung oder schwerwiegende Motivationsmängel des Lehrlings bei der Erlernung des Lehrberufs herausstellten. Die mangelnde Auflösbarkeit des Lehrverhältnisses in solchen Fällen wurde oft als Hindernis bei der Schaffung zusätzlicher Lehrstellen angesehen.

Die finanzielle Unterstützung der Lehrbetriebe in Form der Lehrlingsausbildungsprämie mit dem für alle Lehrverhältnisse einheitlichen Betrag von 1 000 Euro pro Lehrling und Lehrjahr war zu wenig differenziert und ermöglichte auch keine Berücksichtigung qualitativer Kriterien bei der finanziellen Förderung der Ausbildung von Lehrlingen.

Das Ende des Lehrverhältnisses bei Wegfall der Gewerbeberechtigung des Lehrberechtigten wurde dem Lehrling manchmal erst verspätet bekannt, sodass die Beantragung von Arbeitslosengeld erst verspätet erfolgen konnte. Da Arbeitslosengeld erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zusteht, könnte es zu erheblichen finanziellen Nachteilen für den Lehrling kommen.

Im Berufsausbildungsgesetz wurde für Lehrverhältnisse, die ab 28. Juni 2008 beginnen, ein neues System der betrieblichen Lehrausbildungsförderung verankert, das künftig die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abwickeln werden - die personenbezogenen Förderungen bleiben beim AMS.

An die Stelle der einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie trat eine bedarfsgerechte, an den tatsächlich bezahlten Lehrlingsentschädigungen ausgerichtete Beihilfe, die nach Jahren gestaffelt, ausbezahlt wird. Die Ausbildungsbetriebe werden im ersten Lehrjahr drei, im zweiten zwei sowie im dritten und vierten Lehrjahr eine Lehrlingsentschädigung als Beihilfe erhalten.

Über diese Basisförderung hinaus wird ein weiter entwickelter Blum-Bonus Anreize für zusätzliche Lehrstellen in neu gegründeten oder erstmals ausbildenden Unternehmen sowie für Betriebe bieten, die die Lehrlingsausbildung nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen. Spezielle Beihilfen erhält, wer sich einer Überprüfung der Ausbildungsqualität unterzieht, Ausbilder weiterbildet, Lehrlinge mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg ausbildet, jungen Menschen Zusatzausbildungen über das vorgeschriebene Berufsbild hinaus anbietet oder überbetriebliche Ausbildungsverbünde gründet.

Gefördert werden zudem Lehrgänge und Blockveranstaltungen zum Nachholen des Berufsschulabschlusses, die Ausbildung in Berufen, wo  Fachkräftemangel herrscht und Maßnahmen für einen gleichmäßigen Zugang junger Frauen und Männer zu den verschiedenen Lehrberufen.

Schließlich wurde auch die überbetriebliche Lehrausbildung ausgebaut. Sie wendet sich an Jugendliche bis 18 Jahren, die nach der Schule keine geeignete Lehrstelle gefunden haben.

Im Rahmen der Anpassung der Lehrlingsausbildung an die geänderten Umstände wurde die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses unter gleichzeitiger Gewährung der weiteren Ausbildung erleichtert. Die Auflösung eines Lehrverhältnisses ist nur zu bestimmten Zeitpunkten und nach einem Mediationsverfahren möglich. Aufgabe des AMS ist es, einen Lehrling nach Auflösung seines Lehrverhältnisses auf einen adäquaten Ersatzausbildungsplatz zu vermitteln, um den Abschluss seiner beruflichen Erstausbildung sicher zu stellen.  

Die Finanzierung des Jugendbeschäftigungspakets wird im Rahmen der bisherigen Finanzierungsinstrumente erfolgen. Die neue Basisförderung wird 2009 Kosten von 48 Mill. € und 2010 von 95 Mill. € nach sich ziehen, die aus Überschüssen des Insolvenzausfallsfonds finanziert werden. Die Neuausrichtung des Blum-Bonus zur Förderung zusätzlicher Lehrstellen macht 2009 Mittel von 36 Mill. € und 2010 weitere 75 Mill. € frei, die zur Förderung der Jugendbeschäftigung eingesetzt werden. Es führt die Anhebung des Alters, ab dem kein Arbeitslosenbeitrag zu entrichten ist, auf 57 Jahre zu Mehreinnahmen von 72 Mill. € im Jahr 2009 und von 85,7 Mill. € im Jahr 2010.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B‑VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner und Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner gewählt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2008 06 17

                         Ing. Reinhold Einwallner                                                    Wolfgang Schimböck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender