7956 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde deshalb gefasst, weil im Zuge der Beratungen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden und der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 27. Mai 2008 auf Antrag der Abgeordneten Werner Amon, MBA und Renate Csörgits mit Stimmenmehrheit beschlossen hat, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz den zugrunde liegenden Selbständigen Antrag vorzulegen.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Die im Berufsausbildungsgesetz (Art. 1) vorgesehene Überführung der integrativen Berufsausbildung in das Dauerrecht macht es erforderlich, auch die Befristung der im Kinder- und Jugendlichen- Beschäftigungsgesetz vorgesehenen Zulassung von Arbeiten im Rahmen der Teilqualifikation vor Vollendung des 15. Lebensjahres zu streichen.“
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner gewählt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 06 17
Ing. Reinhold Einwallner Wolfgang Schimböck
Berichterstatter Vorsitzender