7964 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält als Maßnahme zur Erhöhung der Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen Bestimmungen über eine besondere Haftung von Auftrag gebenden Unternehmen in der Baubranche.
Mit der Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt wurde im Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 auf der Basis eines Sozialpartnervorschlages ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Schwarzarbeit gesetzt. Seit 1. Jänner 2008 gelten strenge Sanktionen für DienstgeberInnen, die ihre DienstnehmerInnen nicht zur Sozialversicherung anmelden.
Nachdem die Einführung des „Reverse‑Charge‑Systems“ den Mehrwertsteuerbetrug im Baubereich weitgehend eingedämmt hat, soll nunmehr mit Hilfe einer Auftraggeberlnnenhaftung der systematischen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen durch „Schwindelfirmen“ im Baubereich ein Riegel vorgeschoben werden.
Ziel der Regelung ist es, Unternehmen, die Bauleistungen nicht selbst erbringen, sondern an Subunternehmen weitergeben, zu veranlassen auf die Seriosität ihrer AuftragnehmerInnen zu achten. Es liegt dabei ein sachorientierter Anknüpfungspunkt in den Beziehungen zwischen AuftraggeberIn und AuftragnehmerIn vor, denn das den Auftrag vergebende Unternehmen verfügt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht über einen ausreichenden Einfluss auf den/die primär Verpflichtete/n.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 in Verhandlung genommen.
In der Debatte ergriffen außer dem Berichterstatter Bundesrat Harald Reisenberger die Bundesräte Edgar Mayer, Martina Diesner-Wais und Mag. Gerald Klug sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erich Gumplmaier das Wort.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 06 17
Harald Reisenberger Dr. Erich Gumplmaier
Berichterstatter Vorsitzender