7965 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 - SVÄG 2008)
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Pensionsanpassung 2009 um zwei Monate vorverlegt und bereits mit 1. November 2008 wirksam. Darüber hinaus werden die Ausgleichszulagen-Richtsätze ebenfalls bereits mit 1. November 2008 (und nicht erst mit 1. Jänner 2009) in der gesetzlich vorgesehenen Weise – d.h. mit dem Anpassungsfaktor für das Kalenderjahr 2009 – erhöht. Damit soll dem Kaufkraftverlust der PensionsbezieherInnen auf Grund der Preissteigerungen bei Grundnahrungsmitteln, Energie und Wohnungskosten entgegengewirkt werden.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Harald Reisenberger.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Wolfinger und Edgar Mayer.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 06 17
Harald Reisenberger Dr. Erich Gumplmaier
Berichterstatter Vorsitzender