7986 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Übereinkommen stellt das erste weltweite zwischenstaatliche Vertragswerk dar, das sich ausschließlich mit der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen befasst. Durch das Übereinkommen sollen inhaltlich im VN-Bereich keine „neuen“ Menschenrechte geschaffen, sondern die bestehenden Menschenrechte präzisiert, und der diskriminierungsfreie Zugang von Menschen mit Behinderungen zu diesen Menschenrechten gewährleistet werden. Das Übereinkommen enthält insbesondere Diskriminierungsverbote in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Zugang zu Information und öffentlichen Einrichtungen. Das Übereinkommen geht besonders auch auf die Bedürfnisse von Frauen und Kindern mit Behinderungen ein.

Ferner haben das gegenständliche Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das dazugehörige Fakultativprotokoll gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedurften daher der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Sie haben nicht politischen Charakter.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B‑VG erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B‑VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Der Nationalrat hat überdies anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass die arabische, chinesische, russische und spanische Spachfassung des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Harald Reisenberger.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.


Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 07 22

                            Harald Reisenberger                                                            Franz Wolfinger

                                   Berichterstatter                                                                    Stv.-Vorsitzender