7987 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (2. Ökostromgesetz-Novelle 2008)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass in einer von der Energie-Control GmbH durchgeführten Evaluierungsstudie Empfehlungen zur Verbesserung des Ökostromgesetzes festgelegt wurden.

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:

-       Forcierung des Ausbaus der Ökostromproduktion nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen;

-       Verbesserung der Einspeisetarifstrukturen;

-       Verbesserung der Finanzierungsstruktur;

-       Erhöhung der Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber;

-       Beseitigung der Rohstoffknappheit für Ökostromanlagen;

-       Erhöhung der Energieeffizienz bei Ökostromanlagen;

-       Förderung der Stromerzeugung durch Ablaugeverbrennungsanlagen;

-       Optimierung der Förderabwicklung;

-       technische Anpassungen und Klarstellungen zur Erhöhung der Transparenz und leichteren Administrierbarkeit.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Planstellen des Bundes oder auf andere Gebietskörperschaften. Es wird erwartet, dass die Erhöhung der Investitions- und Bestandsicherheit von Ökostromanlagen zu einer Verringerung des Ausfallsrisikos insolvenzgefährdeter Anlagen und zu weitergehenden Investitionen führt.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikel 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Kaltenbacher.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Kaltenbacher gewählt.


Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2008 07 22

                           Günther Kaltenbacher                                                      Wolfgang Schimböck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender