7988 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im Ökostromgesetz in seiner derzeit geltenden Fassung sowohl die Förderung der Erzeugung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern als auch die Förderung der Erzeugung elektrischer Energie durch fossile Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) geregelt sind. Diese legistische Verknüpfung ist jedoch aus rechtssystematischer Sicht verfehlt und entspricht nicht der Systematik der EU-Gesetzgebung. Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die bestehende bisherige Rechtslage hinsichtlich jener Bestimmungen des Ökostromgesetzes, die sich auf die Förderung der Erzeugung elektrischer Energie aus fossilen KWK-Anlagen beziehen, ohne inhaltliche Änderungen übernommen.
Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikel 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Kaltenbacher.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Kaltenbacher gewählt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2008 07 22
Günther Kaltenbacher Wolfgang Schimböck
Berichterstatter Vorsitzender