7990 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz erlassen und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates zielt auf die Nutzung bestehender Energie- und CO2-Einsparungspotentiale ab. Ab 1.1.2009 werden Investitionen in die Errichtung von Wärme- und Kälteleitungsnetzen mit 60 Mio. € pro Jahr gefördert. Damit soll die kostengünstige Nutzung bestehender Wärme- und Abwärmepotentiale industrieller Art erleichtert, der Stromverbrauchszuwachs bei der Klimatisierung gedämpft und die Einbindung erneuerbarer Energieträger verstärkt werden. Während der nächsten 25 Jahre soll damit eine dauerhafte CO2-Emissionsreduktion von bis zu 3 Mio.t erreicht werden. Dazu kommt die Verringerung der Emission von Luftschadstoffen und eine Erhöhung der Versorgungssicherheit durch Diversifizierung der Energieträger. Schon bisher ist es durch massive Förderungen nach dem Fernwärmeförderungsgesetz gelungen, den Gesamtanschlusswert der Fernwärme von rund 3.500 MW im Jahr 1983 auf etwa 7.200 MW im Jahr 2006 zu steigern. Das in Österreich bestehende Fernwärmepotential beträgt nach Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit 10.000 bis 15.000 MW. Der Schwerpunkt der Förderungen soll auf der Forcierung von Fernkälteanlagen liegen, die Abwärme in Kälte umwandeln und so den Zuwachs beim Verbrauch von Primärenergie bremsen.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikel 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Kaltenbacher.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Kaltenbacher gewählt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2008 07 22

                           Günther Kaltenbacher                                                      Wolfgang Schimböck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender