7992 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates wurde notwendig, da eine EG-Richtlinie betreffend die Arbeitszeit des grenzüberschreitenden Zugpersonals und die Bordpersonal-Richtlinie umgesetzt werden müssen. Anpassungsbedarf im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsruhegesetz bestand für das Zugpersonal hinsichtlich der täglichen und der auswärtigen täglichen Ruhezeiten, der Ruhepausen, der wöchentlichen Ruhezeiten und der Arbeitszeitaufzeichnungen. Für das Bordpersonal wurden u.a. Höchstgrenzen für Blockzeit (900 Stunden) und Jahresarbeitszeit (2000 Stunden), einschließlich der Verpflichtung zur gleichmäßigen Verteilung, festgelegt. Auf Arbeitnehmer, die nicht in den Geltungsbereich der EU-OPS fallen, sind die österreichischen Durchführungsvorschriften anzuwenden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Gottfried Kneifel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner gewählt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 07 22

                         Ing. Reinhold Einwallner                                                    Wolfgang Schimböck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender