7996 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 sowie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden
Die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel, samt Durchführungsverordnungen (im Folgenden: Bio-Verordnung) ist noch im Lebensmittelgesetz 1975 – LMG 1975 verankert.
Die Durchführung ist schon des Längeren in einem eigenständigen Gesetz geplant. Zwischenzeitig ist das Urteil des EuGH, Rechtssache C-393/05, ergangen, in dem erkannt wurde, dass die Republik Österreich mit der Forderung, dass in einem anderen Mitgliedstaat zugelassene private Kontrollstellen für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus im österreichischen Hoheitsgebiet eine Niederlassung unterhalten müssen, damit sie dort Kontrollleistungen erbringen können, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 49 EG verstoßen hat. Derzeit ist ein Verfahren gemäß Art. 228 EG-V im Gange. Das bedeutet, dass bei nicht zeitgerechter Bekanntgabe der Umsetzung des EuGH-Urteils die Vehängung finanzieller Sanktionen drohen.
Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates soll dem EuGH-Urteil nachgekommen werden. Die langjährige Verwaltungspraxis, wonach private Kontrollstellen die Einhaltung der Unternehmerpflichten auf dem Gebiet der biologischen Landwirtschaft kontrollieren, wird festgeschrieben und das Zulassungssystem wird normiert, wobei zum Ausdruck kommt, dass ausländischen Kontrollstellen Zugang zum Kontrollsystem gewährt wird.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 07 22
MMag. Barbara Eibinger Martina Diesner-Wais
Berichterstatterin Vorsitzende