8006 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Arzneimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet folgende Zielsetzungen:

-       Zusammenfassung der gerichtlichen Strafbestimmungen im Zusammenhang mit Doping im Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 unter gleichzeitiger Einbeziehung von Blutdoping und Entfall der derzeitigen Verwaltungsstrafbestimmung.

-       Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung zur Veröffentlichung der wegen eines Dopingvergehens gesperrten Sportler.

-       Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Heranziehung von Polizeiorganen bei Kontrollen nach § 68a Arzneimittelgesetz (neu § 22 Anti-Doping-Bundesgesetz 2007).

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Harald Reisenberger, Franz Wolfinger, Martina Diesner-Wais und Günther Kaltenbacher.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 07 22

                                 Werner Stadler                                                           Günther Kaltenbacher

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender