8012 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Grundrechte-Charta, weltweit zunehmende Verfolgungen von Christen und Sicherung der Religionsfreiheit (168/A(E)-BR/2008)

Die Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. April 2008 den Entschließungsantrag betreffend EU-Grundrechte-Charta, weltweit zunehmende Verfolgungen von Christen und Sicherung der Religionsfreiheit eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Vertrag von Lissabon wird auch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union verbindlich. Die Union wird der Europäischen Menschenrechts-Konvention beitreten. Menschenrechte sind unteilbar und müssen das sein, ihnen kommt universelle Geltung zu. Die EU soll daher ihre Politiken zur weltweiten Sicherung der Menschenrechte über die vielfältigen bereits bestehenden völkerrechtlichen Grundlagen hinaus auch verstärkt an den Grundsätzen und Garantien, wie sie in der Grundrechte-Charta niedergelegt sind, ausrichten. Ein spezielles und in der öffentlichen Wahrnehmung zu wenig beachtetes Problem in diesem Zusammenhang ist die Sicherung der Religions(ausübungs)freiheit, die im Einklang mit den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten ein fundamentales Menschenrecht ist.

Österreich kann innerhalb der EU und weltweit den Anspruch erheben, in Bezug auf die Religionsfreiheit vorbildhaft zu sein. Seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 ist die gemeinsame öffentliche Religionsausübung für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften garantiert. Wichtige Bestimmungen dazu finden sich auch im Staatsvertrag von St. Germain und in der Menschenrechtskonvention. Besonders positiv wird international die Tatsache gesehen, dass beispielsweise der Islam in Österreich seit 1912 eine anerkannte Religionsgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten ist.

Vor dem Hintergrund der oben erwähnten Vorbildrolle Österreichs im innerstaatlichen Bereich hat Österreich besonders das Recht und auch die Pflicht, sich weltweit gegen Verletzungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit und für die Durchsetzung der Religionsfreiheit insbesondere für Christen einzusetzen.

In zahlreichen Ländern dieser Welt ist es um die Religionsfreiheit schlecht bestellt und es werden Christen auf Grund ihres Glaubens unterdrückt, diskriminiert und verfolgt.

So hat etwa die Anzahl der Christen im Irak seit dem Beginn des Irakkrieges im Jahr 2003 durch Vertreibung, Einschüchterung und Unterdrückung um etwa die Hälfte abgenommen und sich die Situation der Christen im Irak dramatisch verschlechtert.

Vor kurzem erschütterten die Berichte über die Ermordung des chaldäischen Erzbischofs von Mossul, Faraj Rahho, die Weltöffentlichkeit.

Aktuelle Berichte über staatliche, staatlich unterstützte oder staatlich tolerierte Gewalt gegen Christen liegen aus über 30 Ländern vor, insbesondere aus Nordkorea, Saudi-Arabien, Iran, Malediven, Indonesien, Kuba und Ägypten. Allein in den letzten Monaten meldete „Christian Solidarity International" zahlreiche Vorfälle, z. B. in der Türkei, in der Volksrepublik China, in Vietnam, in Pakistan, in Algerien und in Indien. Auch in mehrheitlich christlichen Ländern kommt es immer wieder zu Übergriffen, so z.B. in den Philippinen gegen Priester und Ordensleute, oder in Brasilien, von wo unter anderem wiederholte Todesdrohungen gegen Bischof Erwin Kräutler berichtet werden.“

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Walter Mayr.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel.

Die Bundesräte Dr. Franz Eduard Kühnel, Elisabeth Grimling, Kolleginnen und Kollegen brachten einen Abänderungsantrag zum gegenständlichen Entschließungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

„Menschenrechte sind unteilbar und müssen das sein, ihnen kommt universelle Geltung zu. Die EU soll daher ihre Politiken zur weltweiten Sicherung der Menschenrechte über die vielfältigen bereits bestehenden völkerrechtlichen Grundlagen hinaus auch verstärkt an den Grundsätzen und Garantien, wie sie in der Grundrechte-Charta und in anderen europäischen und internationalen Menschenrechtsdokumenten niedergelegt sind, ausrichten. Ein spezielles und in der öffentlichen Wahrnehmung zu wenig beachtetes Problem in diesem Zusammenhang ist die Sicherung der Religions(ausübungs)freiheit, die im Einklang mit den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten ein fundamentales Menschenrecht ist.

Österreich kann innerhalb der EU und weltweit den Anspruch erheben, in Bezug auf die Religionsfreiheit vorbildhaft zu sein. Seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 ist die gemeinsame öffentliche Religionsausübung für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften garantiert. Wichtige Bestimmungen dazu finden sich auch im Staatsvertrag von St. Germain und in der Menschenrechtskonvention. Besonders positiv wird international die Tatsache gesehen, dass beispielsweise der Islam in Österreich seit 1912 eine anerkannte Religionsgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten ist.

Vor dem Hintergrund der oben erwähnten Vorbildrolle Österreichs im innerstaatlichen Bereich hat Österreich besonders das Recht und auch die Pflicht, sich weltweit gegen Verletzungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit und für die Durchsetzung der Religionsfreiheit insbesondere für Christen einzusetzen.

In zahlreichen Ländern dieser Welt ist es um die Religionsfreiheit schlecht bestellt und es werden Christen auf Grund ihres Glaubens unterdrückt, diskriminiert und verfolgt.

So hat etwa die Anzahl der Christen im Irak seit dem Beginn des Irakkrieges im Jahr 2003 durch Vertreibung, Einschüchterung und Unterdrückung um etwa die Hälfte abgenommen und sich die Situation der Christen im Irak dramatisch verschlechtert.

Vor kurzem erschütterten die Berichte über die Ermordung des chaldäischen Erzbischofs von Mossul, Faraj Rahho, die Weltöffentlichkeit.

Aktuelle Berichte von „Christian Solidarity International“ über staatliche, staatlich unterstützte oder staatlich tolerierte Gewalt gegen Christen liegen aus über 30 Ländern vor.“

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause die Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages in der Fassung des Abänderungsantrages zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Walter Mayr gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 den Antrag, die angeschlossene Entschließung anzunehmen.

Wien, 2008 07 22

                                    Walter Mayr                                                                Elisabeth Greiderer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzende