8023 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„§ 607 Abs. 12 ASVG samt Parallelrecht soll dahingehend geändert werden, dass die Abschlagsfreiheit auch dann gewahrt bleibt, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung der Übergangsregelungen für Langzeitversicherte bis zum 31. Dezember 2013 erfüllt werden (derzeit: 31. Dezember 2010).

Darüber hinaus werden die Jahrgangsregelungen nach § 607 Abs. 12 und 14 sowie 617 Abs. 13 ASVG angepasst und die Anhebungsschritte verflacht.

Für Zeiten eines Krankengeldbezuges soll im Rahmen der Übergangsregelungen für Langzeitversicherte eine Nachkaufsmöglichkeit analog § 227 Abs. 3 Z 1 ASVG geschaffen werden. Ebenso soll eine Nachkaufsmöglichkeit für Zeiten der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit bzw. Zeiten der Ausübung einer Tätigkeit in der Land(Forst)wirtschaft vor Einführung der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG bzw. BSVG bestehen.

Die Pensionsrechte der Beamtinnen und Beamten sollen entsprechend angepasst werden.“

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2008 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Harald Reisenberger. An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Gerald Klug und Ludwig Bieringer.

Ein von den Bundesräten Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Weiters ist der von Bundesrat Ludwig Bieringer eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ebenfalls infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger einstimmig gewählt.

Wien, 2008 10 06

                            Harald Reisenberger                                                       Dr. Erich Gumplmaier

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender