8024 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet: „Mit BGBl. I Nr. 92/2008 wurden auf Grund der allgemeinen Preissteigerungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung die Pensionsanpassung und die Richtsatzerhöhungen der Ausgleichzulage für 2009 um zwei Monate vom 1. Jänner 2009 auf den 1. November 2008 vorverlegt, um auf diese Weise eine besondere Inflationsabgeltung für Pensionsbezieher vorzunehmen.

Diese Regelung soll nunmehr auch im Rentenbereich der Sozialentschädigung nachvollzogen werden, in dem ebenfalls der Anpassungsfaktor des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes anzuwenden ist und eine Anbindung an das Ausgleichszulagenrecht besteht.

In den Bereichen des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, des Opferfürsorgegesetzes, des Heeresversorgungsgesetzes und des Verbrechensopfergesetzes sollen daher die Beschädigten- und Hinterbliebenenrenten und die einkommensabhängigen Renten bzw. die Höchstbeträge für den Verdienst- und Unterhaltsentgang in der Verbrechensopferentschädigung für das Jahr 2009 ebenfalls schon mit 1. November 2008 valorisiert werden.

Durch die vorliegenden Regelungen werden diese Intentionen umgesetzt. Auf Grund von bestehenden Verweisungen sind nicht bei allen erfassten Rentenleistungen gesonderte legistische Umsetzungsanordnungen geboten.

Die frühere Rentenanpassung gilt auch im Impfschadengesetz, das diesbezüglich Verweisungen auf das Heeresversorgungsgesetz enthält, ohne dass in diesem Rechtsbereich gesetzliche Maßnahmen erforderlich wären.

Dadurch wird auch ein Beitrag zur Armutsbekämpfung geleistet.

Die Kosten für die Vorziehung der Anpassung der Rentenleistungen in der Sozialentschädigung werden etwa 1 Mill. € betragen, sie finden in den entsprechenden Budgetansätzen Deckung.“

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Harald Reisenberger.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Gerald Klug und Ludwig Bieringer.

Der von den Bundesräten Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag, gegen den gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates einen begründeten Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 10 06

                            Harald Reisenberger                                                       Dr. Erich Gumplmaier

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender