8031 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung des Interbankmarktes (Interbankmarktstärkungsgesetz - IBSG) und ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz - FinStaG) erlassen sowie das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz sowie das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert werden

Obwohl die Unternehmen am österreichischen Finanzplatz eine ausgezeichnete Bonität und Liquidität aufweisen, ist angesichts der gegenwärtigen, in den USA ausgelösten internationalen Finanzkrise vorzusorgen, um allenfalls auftretenden nachteiligen Auswirkungen auf einzelne österreichische Finanzunternehmen entschlossen entgegentreten zu können. Weiters dient der vorliegende Beschluss des Nationalrates dazu, das Vertrauen von Kunden und Gläubigern in die österreichischen Finanzunternehmen zu fördern.

Vor diesem Hintergrund sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates eine Reihe von Maßnahmen vor, die es dem Bund ermöglichen, einem betroffenen Unternehmen, das in Liquiditätsprobleme oder sonstige krisenhafte Entwicklungen gerät, rasch und effektiv im Interesse der österreichischen Volkswirtschaft die erforderlichen Unterstützungen zu gewähren.

Schutzzweck des Interbankmarktstärkungsgesetzes sowie des Finanzmarktstabilitätsgesetzes ist somit das öffentliche Interesse an der Erhaltung der volkswirtschaftlichen Stabilität.

An konkreten Maßnahmen sieht der Beschluss des Nationalrates einerseits Maßnahmen, die dem betroffenen Unternehmen entweder direkt Mittel zuführen oder die Mittelzufuhr durch Dritte erleichtern, vor, andererseits wird dem Bundesminister für Finanzen die Ermächtigung erteilt, zur Sicherung des Finanzwesens gesellschaftsrechtliche Beteiligungen zu erwerben. Als ultima ratio sieht der Beschluss schließlich die zwangsweise Übernahme von Eigentumsrechten vor.

Diese Ermächtigungen werden bloß für einen vorübergehenden Zeitraum aufrecht erhalten werden. Weiters werden Gesellschaftsanteile oder Gesellschaftsvermögen, die erworben wurden, so rasch als möglich wieder privatisiert.

Die Abwicklung könnte aufgrund der dort vorhandenen Ressourcen und Erfahrungen im Beteiligungsmanagement sowie der Privatisierung beispielsweise weitgehend über die ÖIAG erfolgen, sodass auch eine Anpassung des ÖIAG-Gesetzes erforderlich ist.

Im Bankwesengesetz ist als vertrauensbildende Maßnahme im Lichte der aktuellen Entwicklungen an Stelle des Einlagensicherungsbetrages von derzeit 20 000 Euro eine unbegrenzte Sicherung von Einlagen natürlicher Personen abgegeben worden. Sie berücksichtigt den Umstand, dass Österreich mit dem bisher gesicherten Betrag nur die Mindestsicherung gemäß Einlagensicherungs-Richtlinie der Europäischen Union abdeckt, was gerade in Krisensituationen nicht angemessen erscheint, um das Vertrauen der Sparer in die Sicherheit der Einlagen nachhaltig zu gewährleisten.

Weiters wird der präventive Charakter der Ermächtigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde, den Kreditinstituten unter bestimmten Voraussetzungen Eigenmittelzuschläge vorzuschreiben, durch klarere Ausgestaltung gestärkt.

Im Börsegesetz wird der Finanzmarktaufsichtsbehörde im Verordnungswege die Möglichkeit eröffnet, Leerverkäufe (so genanntes short selling) für einen befristeten Zeitraum zu untersagen oder einzuschränken.

Bezüglich der Bestimmungen der Art. 1, Art. 2 §§ 2 und 3 sowie Art. 7 des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates kommt dem Bundesrat gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) kein Mitwirkungsrecht zu.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Oktober 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Johann Kraml, Martina Diesner-Wais, Wolfgang Schimböck, MSc, Gottfried Kneifel sowie mit beratender Stimme Elisabeth Kerschbaum und Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Oktober 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 10 21

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender