8040 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird das Zivildienstgeld für Rechtsträger, das ist eine vom Bund an die Organisationen pro Zivildienstleistenden und Monat zu bezahlende Förderung, erhöht bzw. bei Rechtsträgern, die keine derartige Förderung erhalten, die von diesen an den Bund zu bezahlende Vergütung pro Zivildienstleistenden und Monat reduziert. Diese Maßnahme ist nötig, um die durch die Anhebung des Verpflegungsgeldes für Zivildienstleistende entstehenden Mehrkosten, welche von den einzelnen Rechtsträgern zu tragen sind, abzufedern.

Die vorgeschlagenen Beträge wurden auf Basis der durchschnittlich im Jahr 2007 eingesetzten Zivildienstleistenden sowie der in der Praxis ausbezahlten Verpflegungsgeldsätze unter Berücksichtigung der durchschnittlich erfolgenden Abzüge nach der Verpflegsverordnung errechnet.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Jänner 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Jänner 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 01 27

                                 Günther Köberl                                                                   Reinhard Todt

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender