8043 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates zielt auf eine frühzeitige Umsetzung der durch eine neue EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste bewirkten Liberalisierung der Beschränkungen der Unterbrechungsmöglichkeiten von Fernsehsendungen durch Werbung und Teleshopping sowie der zeitlichen Dauer von Werbung und Teleshopping ab. Es wird dadurch die Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung des dualen Systems in Österreich gewährleistet.

Die Unterbrechungsmöglichkeiten wurden in Übereinstimmung mit der Richtlinie insoweit erweitert, als es keinen Mindestabstand zwischen zwei Unterbrechungen mehr gibt. Weiterhin aufrecht bleibt das erhöhte Schutzniveau bei Filmen, Nachrichten- und Kindersendungen, bei denen die Zahl der zulässigen Unterbrechungen limitiert wurde (eine Unterbrechung pro 30-Minuten-Zeitraum); die bisherige Limitierung für Teleshopping-Fenster entfällt.

Die durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gefassten Änderungen im Privatradiogesetz ergeben sich aus gleichheitsrechtlichen Überlegungen im Hinblick auf den Satelliten- und Kabelhörfunk.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. Februar 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Jany.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Andreas Schnider, Edgar Mayer und Wolfgang Beer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Jany gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Februar 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 02 03

                                  Reinhard Jany                                                                  Manfred Gruber

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender