8045 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungsförderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass sowohl die internationalen Prognosen als auch die Wirtschaftsprognosen der Kommission der EU und der OECD sowie die nationalen Prognosen von WIFO, IHS und der OeNB für das Jahr 2009 davon ausgehen, dass das BIP-Wachstum nicht nur zum Stillstand kommt, sondern sogar mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung zu rechnen ist, der sich unmittelbar auf die Beschäftigung auswirken wird und einen Anstieg der Arbeitslosigkeit zur Folge haben wird. Vor diesem Hintergrund steht eine Reihe von österreichischen Unternehmen vor der Situation, dass geplante Produktionsleistungen deutlich revidiert werden müssen und bewährte Arbeitskräfte nicht ausgelastet werden können, was wiederum Kündigungen zur Folge hätte. Diese Arbeitskräfte würden allerdings beim Konjunkturaufschwung und dem Hochfahren der Produktion nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates stellt darauf ab, die betroffenen Unternehmen und ihre Arbeitnehmer zu unterstützen, den Beschäftigtenstand über die Phase des Produktionsausfalls zu halten und damit Arbeitslosigkeit so weit als nur möglich abzuwehren, gleichzeitig aber den Produktionsausfall zu nutzen, die Arbeitnehmer zu qualifizieren, um sie auf neue Produktionsverfahren, Werkstoffe und Produktionsprozesse vorzubereiten und dadurch einen möglichen Fachkräftemangel im Konjunkturaufschwung zu vermeiden.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

An der Debatte beteiligten sich mit beratender Stimme die Bundesräte Efgani Dönmez, Monika Mühlwerth und Ing. Siegfried Kampl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.


Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 3. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 03

                              Juliane Lugsteiner                                                        Dr. Erich Gumplmaier

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender