8048 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend das Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Schutzzeichen der Genfer Abkommen, „Rotes Kreuz“ und „Roter Halbmond“, entgegen der ursprünglichen Intention oft als religiöses Zeichen verstanden werden, was seit dem 19. Jahrhundert wiederholt zu Diskussionen über die Anerkennung weiterer, national bereits verwendeter Zeichen führte. Nationale Gesellschaften, die weder das Rote Kreuz noch den Roten Halbmond, aber auch solche, die gleichzeitig das Rote Kreuz und den Roten Halbmond annehmen wollten, konnten nicht in die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften bzw. in die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung aufgenommen werden.

Der gegenständliche Beschluss beinhaltet die Einführung eines zusätzlichen, neutralen Zeichens „Roter Kristall“, und Regelung von dessen Verwendung. Mögliche Kombination des Roten Kristalls mit den von an den Genfer Abkommen anerkannten Zeichen (Rotes Kreuz, Roter Halbmond, theoretisch auch Roter Löwe mit roter Sonne) oder mit bisher verwendeten und dem Depositär der Genfer Abkommen kommunizierten Zeichen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der Staatsvertrag der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich ist, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich ist.

Weiters hat der Nationalrat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel sowie mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 11

                             Elisabeth Greiderer                                             Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender