8049 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates legt fest, dass der sogenannte Schutzbetrag bei der Witwen(Witwer)pension rückwirkend so festgesetzt wird, dass er – im Gleichklang mit den besonderen Regelungen für die Pensionsanpassung 2009 – mit Wirkung ab 1. November 2008 einer Erhöhung mit dem Faktor 1,034 entspricht. Es wird somit rückwirkend normiert, dass der Schutzbetrag für das Jahr 2009 im gleichen Ausmaß und zum selben Zeitpunkt erhöht wird wie die Pensionsleistungen für das Jahr 2009.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 11

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender