8053 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird

Die Bundesregierung hat am 29. Oktober 2008 beschlossen, die Ermächtigung der Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG), die Austrian Airlines AG (AUA) entsprechend der Beschlussfassung der Bundesregierung vom 12. August 2008 zu privatisieren, bis 31. Dezember 2008 zu verlängern sowie die ÖIAG nach Verhandlungsabschluss zu unterstützenden Maßnahmen zur Standortsicherung von Austrian Airlines AG in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro durch die Verwendung liquider Mittel und den Einsatz geeigneter Finanzierungsmethoden durch einen entsprechenden Beschluss der Bundesregierung zu ermächtigen und falls erforderlich, in einer Regierungsvorlage die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.

In Erfüllung des Privatisierungsauftrages hat die ÖIAG den Verkauf der von ihr gehaltenen Anteile von Austrian Airlines AG an die Lufthansa am 5. Dezember 2008 finalisiert. Da die AUA durch eine sehr hohe Verschuldung belastet ist und die Restrukturierung der AUA – insbesondere im Lichte der gegenwärtig negativen wirtschaftlichen Entwicklung – eine substantielle operative Herausforderung darstellt, verlangt Lufthansa für die Übernahme der AUA im Gegenzug einen Zuschuss in Höhe von 500 Millionen Euro zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der AUA, wobei sich die Lufthansa verpflichtet, diese Mittel zur Gänze der AUA zuzuführen.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Leistung dieses Zuschusses an die Lufthansa durch die ÖIAG.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christa Vladyka.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesrat Edgar Mayer sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Johann Ertl und Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christa Vladyka gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 11

                                Christa Vladyka                                                                  Johann Kraml

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender