8054 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens (EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz - EU-FinStrVG)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Durchführung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen für den Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens zum Ziel.
Der gegenständliche Gesetzesbeschluss beinhaltet Regelungen für die Vollstreckung der von den nicht gerichtlichen Finanz- und Zollbehörden und von bestimmten auch in Strafsachen zuständigen Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängten Geldstrafen und Geldbußen im Inland sowie für die Vollstreckung von Entscheidungen österreichischer Finanzstrafbehörden in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christa Vladyka.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christa Vladyka gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 03 11
Christa Vladyka Johann Kraml
Berichterstatterin Vorsitzender