8059 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend das Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur weiteren Abänderung des zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 unterzeichneten Protokolls und des am 26. Dezember 2001 unterzeichneten Protokolls

Aufgrund der Abschaffung der Abzugsteuern in den Niederlanden auf Einkünfte von nichtansässigen Künstlern und Sportlern kommt es zur Doppelnichtbesteuerung dieser Einkünfte im Verhältnis zu in Österreich ansässigen Personen, da diese Einkünfte aufgrund der bestehenden Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich steuerlich nicht erfasst werden können. Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird das gegenständliche Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande genehmigt und künftig die steuerliche Erfassung dieser Einkünfte ermöglicht.

Das gegenständliche Protokoll ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Protokolls die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christa Vladyka.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach mit beratender Stimme.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christa Vladyka gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2009 03 11

                                Christa Vladyka                                                                  Johann Kraml

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender