8063 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schiffahrtsgesetz geändert wird
Die Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 82/714/EG des Rates ist in nationales Recht umzusetzen. Durch das Konzept der freien Behördenwahl für die Erteilung von Gemeinschaftszeugnissen sind Anpassungen im 6. Teil – Schiffszulassung des Schifffahrtsgesetzes erforderlich. Weiters sind die gesetzlichen Grundlagen für die so genannte „Uferstaatskontrolle“, die erstmals die umfassende inhaltliche Überprüfung der Übereinstimmung von ausländischen Binnenschiffen mit Gemeinschaftszeugnis mit den technischen Anforderungen der Richtlinie 2006/87/EG ermöglicht, zu schaffen.
Ziel ist es, durch die Novellierung des Schifffahrtsgesetzes die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Richtlinie 2006/87/EG in Form einer Neufassung der Schiffstechnikverordnung zu schaffen.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 03 11
Werner Stadler Karl Boden
Berichterstatter Vorsitzender