8064 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betreffend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedingungen
Bundesminister Dr. Johannes Hahn richtete am 8. Mai 2008 den Antrag auf Beitritt der Republik Österreich zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll gemäß Art. XIII Abs. 4 des Übereinkommens an den Generaldirektor der Organisation.
Anschließend wurde das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betreffend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedingungen ausgehandelt und am 30. Juni 2008 von Bundesminister Dr. Johannes Hahn unterzeichnet.
Art. 9.1 des vorliegenden Abkommens sieht vor, dass Österreich alle notwendigen Schritte ergreifen wird, um innerhalb von 120 Tagen nach Unterzeichnung seine Beitrittsinstrumente zum Übereinkommen und zum Protokoll über Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre beim Depositär zu hinterlegen.
Der Beitritt zum Übereinkommen und der Beitritt zum Protokoll unterliegen separaten Genehmigungsverfahren.
Im gegenständlichen Staatsvertrag werden die näheren Modalitäten des Beitritts Österreichs zur Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre („ESO“) geregelt.
Im vorliegenden Staatsvertrag werden insbesondere die finanziellen Bedingungen des Beitritts geregelt: Er legt dabei die einmaligen Kosten des Beitritts Österreichs zur Abgeltung der bisher von der ESO geleisteten Investitionen fest; diese betragen 24,1 Mio. € und werden über einen Zeitraum von 15 Jahren, erstmalig 2009, in jährlichen Raten fällig. Maximal 25% dieser einmaligen Kosten können von Österreich als Sachbeiträge geleistet werden; weiters werden in seinem Anhang II die Bereiche festgelegt, in welchen Sachbeiträge von Österreich zu leisten sind. Der aus den Budgetmitteln des BMWF zu bedeckende jährliche Mitgliedsbeitrag der Republik Österreich an die ESO beträgt 3 Mio. €. Darüber hinaus enthält das Abkommen die üblichen Bestimmungen betreffend Inkrafttreten, Beendigung sowie Streitschlichtung. Anhang I sieht zudem Übergangsbestimmungen für den Beitrittszeitraum vor.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Er hat nicht politischen Charakter. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden. Er ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG entbehrlich ist.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Wolfgang Erlitz, Dr. Andreas Schnider, Günther Köberl und Ana Blatnik.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 03 11
Mag. Bettina Rausch Josef Saller
Berichterstatterin Vorsitzender