8065 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre

Bundesminister Dr. Johannes Hahn richtete am 8. Mai 2008 den Antrag auf Beitritt der Republik Österreich zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll („Übereinkommen“) gemäß Art. XIII Abs. 4 des Übereinkommens an den Generaldirektor der Organisation.

Anschließend wurde das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betreffend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedingungen ausgehandelt und am 30. Juni 2008 von Bundesminister Dr. Johannes Hahn unterzeichnet.

Art. 9.1 des gegenständlichen Staatsvertrags sieht vor, dass Österreich alle notwendigen Schritte ergreifen wird, um innerhalb von 120 Tagen nach Unterzeichnung des Abkommens seine Beitrittsinstrumente zum Übereinkommen und zum Protokoll über Vorrechte  und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre („Protokoll“) beim Depositär zu hinterlegen.

Der Beitritt zum Übereinkommen unterliegt einem separaten Genehmigungsverfahren.

Das Übereinkommen enthält keine Regelungen über die Vorrechte und Immunitäten der Organisation. Aus diesem Grund wurde von den Vertragsstaaten 1974 das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre geschlossen.

Wesentliche Inhalte des Protokolls sind: Der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre wird Rechtspersönlichkeit eingeräumt, ihre Gebäude und Räumlichkeiten sind unverletzlich. Die Organisation genießt grundsätzlich Immunität von der staatlichen Gerichtsbarkeit und ist genauso wie ihr Vermögen und ihre Einkünfte von der direkten Besteuerung befreit. Weiters werden die Privilegien und Immunitäten der an Tagungen der Organisation teilnehmenden Vertreter der Vertragsstaaten sowie der im Dienst der Organisation stehenden Personen geregelt. Das Protokoll enthält auch Bestimmungen über die Aufnahme von Schiedsklauseln in sämtliche schriftliche Verträge der Organisation ebenso wie über die Anrufung internationaler Schiedsgerichte zur Beilegung von Streitigkeiten im Schadensfall sowie über die Auslegung oder Anwendung des Protokolls.

Das Protokoll wurde von den Gründungsmitgliedern der ESO Deutschland, Belgien, Niederlande, Frankreich, Schweden sowie von Dänemark ratifiziert. Tschechien, Finnland, Italien, Portugal, Spanien, Schweiz und das Vereinigte Königreich sind dem Protokoll beigetreten.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Er hat nicht politischen Charakter. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass die dänische, die niederländische und die schwedische Sprachfassung des Staatsvertrags gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Wolfgang Erlitz, Dr. Andreas Schnider, Günther Köberl und Ana Blatnik.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2009 03 11

                            Mag. Bettina Rausch                                                                Josef Saller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender