8066 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll

Bundesminister Dr. Johannes Hahn richtete am 8. Mai 2008 den Antrag auf Beitritt der Republik Österreich zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll gemäß Art. XIII Abs. 4 des Übereinkommens an den Generaldirektor der Organisation.

Anschließend wurde das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre betreffend den Beitritt zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll und zum Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre und die dazugehörigen Bedingungen („Abkommen“) ausgehandelt und am 30. Juni 2008 von Bundesminister Dr. Johannes Hahn unterzeichnet.

Art. 9.1 des Abkommens sieht vor, dass Österreich alle notwendigen Schritte ergreifen wird, um innerhalb von 120 Tagen nach Unterzeichnung des Abkommens seine Beitrittsinstrumente zum Übereinkommen und zum Protokoll über Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre („Protokoll“) beim Depositär zu hinterlegen.

Im gegenständlichen Staatsvertrag („Übereinkommen“) finden sich die zentralen Bestimmungen über Gründung, Zweck, Mitglieder, Organe, Finanzierung und Auflösung der ESO. Hauptaufgabe der Organisation ist der Bau, die Ausrüstung und der Betrieb eines auf der südlichen Erdhalbkugel gelegenen astronomischen Observatoriums zum Zwecke der Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der astronomischen Forschung. Der Hauptsitz der Organisation liegt in Garching bei München. Die Observatorien mit den Teleskopen (einschließlich des „Very Large Telescope“) befinden sich im chilenischen Andenhochland. Daneben betreibt die ESO ein astronomisches Institut in Santiago de Chile (Santiago Centre) sowie regionale Büros in Chile. Das Finanzprotokoll zum Übereinkommen enthält die wesentlichen Vorschriften über die Finanzverwaltung der Organisation.

Der vorliegende Staatsvertrag wurde von den Gründungsmitgliedern der ESO Deutschland, Belgien, Niederlande, Frankreich, und Schweden ratifiziert. Dänemark, Finnland, Italien, Portugal, Spanien, Schweiz, Tschechien und das Vereinigte Königreich sind beigetreten.

Der Beitritt zum Protokoll unterliegt einem separaten Genehmigungsverfahren.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Er hat nicht politischen Charakter. Er ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG entbehrlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass die niederländische und die schwedische Sprachfassung dieses Staatsvertrags gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Wolfgang Erlitz, Dr. Andreas Schnider, Günther Köberl und Ana Blatnik.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 11

                            Mag. Bettina Rausch                                                                Josef Saller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender