8067 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend eine Änderung des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS II“)

Der gegenständliche Staatsvertrag trägt dem Umstand Rechnung, dass das Übereinkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS II“) mit 31. Juli 2009 außer Kraft treten wird. Die Geltungsdauer des Übereinkommens hat sich für die Verwirklichung des Ziels der Entwicklung gemeinsamer Studienabschlüsse aber als zu kurz erwiesen. Auch sind seit der Unterzeichnung neue Vertragsparteien dem Übereinkommen beigetreten.

Die Änderungen im vorliegenden Staatsvertrag betreffen die Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens auf sieben Jahre sowie die dadurch erforderliche Anpassung der Dauer der Amtsperiode des Generalsekretariats von CEEPUS ebenfalls auf sieben Jahre. Weiters wurde auch die Frist für den Bericht über das Übereinkommen verlängert.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und hat nicht politischen Charakter.

 

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

 

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.

 

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Andreas Schnider, Ana Blatnik, MMag. Barbara Eibinger und Elisabeth Grimling.

 

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 11

                            Mag. Bettina Rausch                                                                Josef Saller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender