8068 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Vietnam über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Ziel des gegenständlichen Staatsvertrages ist es, die Fragen von Anerkennungen und Gleichwertigkeiten in genereller Form zu regeln, um sachgerechte Anerkennungsentscheidungen zu erleichtern. Diese werden wegen des starken Ansteigens der gegenseitigen kulturellen Beziehungen zwischen Österreich und Vietnam immer häufiger. Die Hochschulen beider Vertragsstaaten bedürfen gesicherter Grundlagen für ihre Anerkennungsverfahren.
Der vorliegende Staatsvertrag legt die Bedingungen fest, unter denen Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen beider Vertragsstaaten gegenseitig anerkannt werden, Studienabschlüsse ein Recht zum weiterführenden Studium geben und akademische Grade geführt werden können.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und hat nicht politischen Charakter.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 03 11
Mag. Bettina Rausch Josef Saller
Berichterstatterin Vorsitzender