8074 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Erstellt am 13.03.2009
Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,
die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden
Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Wenn sich nach der
Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zufolge des Rechts
der Europäischen Union die Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament
erhöht, hat die Bundeswahlbehörde, sofern sich aus dem Recht der
Europäischen Union nichts anderes ergibt, die zu vergebenden Mandate auf
der Grundlage der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009
gemäß § 77 Abs. 3 bis 9 der Europawahlordnung in der Fassung
BGBl. I Nr. xxxx11/2009 unter
Zugrundelegung der veränderten Mandatszahl zu ermitteln. Die
§§ 78 Abs. 1 bis 5, 80 und 81 der Europawahlordnung in der
Fassung BGBl. I Nr. xxxx11/2009 sind
anzuwenden.
§ 2. Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft.