8078 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Ökoprämie für Fahrzeugtausch eingeführt wird (Ökoprämiengesetz)

Eine der von der ungünstigen Konjunkturentwicklung besonders stark betroffenen Branchen ist die Fahrzeugbranche. Ein Lösungsansatz, einerseits die gesamte Branche zu unterstützen und andererseits umweltschädliche alte Autos durch neue umweltfreundliche zu ersetzen, ist die Einführung einer befristeten Ökoprämie für Altautos, wenn an deren Stelle ein neues angeschafft wird, das modernen Umweltstandards entspricht.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates legt fest, dass die Ökoprämie ausbezahlt wird, wenn eine Privatperson, auf die ein vor dem 1. Jänner 1996 erstmals im Inland zugelassenes fahrtüchtiges Auto seit mindestens einem Jahr zugelassen war, dieses alte Fahrzeug verschrotten lässt und statt dessen ein neues Fahrzeug bei einem inländischen Fahrzeughändler anschafft. Die Ökoprämie in Höhe von 1500 € wird zur Hälfte von Bund und zur Hälfte vom Fahrzeughandel aufgebracht. Der Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen und über die Verschrottung ist vom Fahrzeughandel zu erbringen. Nach Mitteilung der Erfüllung der Voraussetzungen durch den Fahrzeughändler an den Bund wird die gesamte Prämie an den Fahrzeugerwerber über FinanzOnline ausbezahlt und in der Folge der Händleranteil beim Fahrzeughändler eingehoben.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Stefan Schennach mit beratender Stimme.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 24

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender