8080 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden

Während der laufenden Wahlperiode des Europäischen Parlaments bis zur Europawahl 2009 verfügt Österreich über 18 Mitglieder im Europäischen Parlament. Für die Durchführung der Europawahl 2009 ist allerdings der Vertrag von Nizza anzuwenden, der für Österreich eine Reduzierung um einen Abgeordnetensitz im Europäischen Parlament auf 17 bedeutet. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird wiederum die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments neu geregelt, dies würde in weiterer Folge für Österreich insgesamt 19 Sitze im Europäischen Parlament bedeuten.

Nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Dezember 2008 ist daran gedacht, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon während der laufenden Wahlperiode des EP von 2009 bis 2014 in Kraft zu setzen. Wenn dem so ist, muss innerstaatlich geregelt sein, wie die Aufstockung der von Österreich zu entsendenden Mitglieder des Europäischen Parlaments zu erfolgen hat. Als Lösung ist eine Neuermittlung der Verteilung der aufgrund der Europawahl 2009 zukommenden Mandate durch die Bundeswahlbehörde und eine anschließende Zuweisung der zwei neu hinzugekommenen Mandate vorgesehen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrätin Martina Diesner-Wais und Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 24

                                   Franz Perhab                                                                     Jürgen Weiss

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender