8086 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beruht auf einem Selbständigen Antrag des Justizausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz im Zusammenhang über die Beratungen zur Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz gestellt hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„§ 69a NAG wird durch die sich in parlamentarischer Behandlung befindliche Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden, geschaffen. In dieser ursprünglichen Form wurde auf § 382b EO Bezug genommen.

Die Bestimmungen der EO werden durch das 2. Gewaltschutzgesetz jedoch erweitert. Es wäre nicht zu rechtfertigen, den erweiterten Schutz nicht auch für den Bereich des § 69a NAG zu übernehmen, weshalb – wegen unterschiedlicher Inkrafttretens-Bestimmungen und unterschiedlicher Terminologie – § 69a NAG mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. Gewaltschutzgesetzes an dieses angepasst werden soll.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Kaltenbacher, welcher anschließend auch zum Berichterstatter für das Plenum gewählt wurde.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 24

                           Günther Kaltenbacher                                                          Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende