8095 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass zwischen Österreich und der Tschechischen Republik gegenwärtig noch das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung und Wissenschaft vom 22. November 1977 gilt. Im Hinblick auf die politische Wende 1990 und die Unabhängigkeit der Slowakischen Republik bestand auf beiden Seiten der Wunsch nach einer entsprechenden Anpassung und Verhandlung eines neuen Abkommens.
Das gegenständliche Abkommen regelt daher die Zusammenarbeit von wissenschaftlichen Institutionen sowie von Institutionen auf dem Gebiet des allgemein bildenden und insbesondere des berufsbildenden Schulwesens. Zur Durchführung dieses Abkommens wird eine Gemischte Kommission gebildet werden, die Kulturarbeitsprogramme zu diesen Themen festlegen soll.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2009 03 24
Mag. Bettina Rausch Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg
Berichterstatterin Vorsitzender