8109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz geändert wird

Mit Erkenntnis vom 12. Juni 2008, Zl. G 11/08 ua, hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung des § 23b Abs. 2 Z 2 GWG, welche die Rechtsgrundlage für die Regelung zur Zusammenfassung der Netzbereiche für die Netzebenen 2 und 3 bildet, wegen Verletzung des Bestimmtheitsgebots des Art. 18 B-VG als verfassungswidrig aufgehoben. Begründet wurde die Aufhebung vom VfGH im Wesentlichen damit, dass die Voraussetzungen für eine Zusammenfassung mehrerer Netze zu einem Netzbereich nicht hinreichend bestimmt sind und daher keine Determinanten für das verwaltungsbehördliche Handeln vorliegen. Das im Gesetzestext bislang normierte Ermessen des Verordnungsgebers, für die Netzebenen 2 und 3 eine Zusammenfassung der Netze unterschiedlicher Netzbetreiber innerhalb desselben Landes zu einem Netzbereich vornehmen zu können, entspricht in Ermangelung der gesetzlichen Normierung dieser Determinanten nicht den Vorgaben des Art. 18 B-VG.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates stellt durch die nunmehr gewählte Formulierung klar, dass die Behörde die Netze unterschiedlicher Netzbetreiber mit dem Sitz innerhalb desselben Bundeslandes für alle Netzebenen außer der Netzebene 1 zu einem Netzbereich zusammenfassen muss.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Mai 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Kaltenbacher.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Franz Perhab, Wolfgang Sodl und Ing. Hans-Peter Bock.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Kaltenbacher gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Mai 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 05 06

                           Günther Kaltenbacher                                                 Wolfgang Schimböck, MSc

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender