8111 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Paßgesetz 1992 und das Konsulargebührengesetz 1992 geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beruht auf einen Antrag des Budgetausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GO-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit dem dort verhandelten Budgetbegleitgesetz 2009 gestellt hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Aufgrund der Änderung der EU-Verordnung Nr. 2252/2004 gilt ab etwa Mitte Juni 2009 (20 Tage nach Kundmachung im Amtsblatt, die noch aussteht) der Grundsatz ‚eine Person – ein Pass’. Demnach sollen auch Kinder ein persönliches Reisedokument besitzen, sodass ihre Identität zuverlässig überprüft und folglich Kinderhandel oder Entführung nachhaltig begegnet werden kann. Um Dokumentensicherheit und Kinderschutz besser zu gewährleisten, sind auch Pässe von Kindern mit einem elektronischen Datenträger (Chip) auszustatten; bei Kindern unter 12 Jahren sollen allerdings keine Fingerabdrücke gespeichert werden. Miteintragungen von Kindern dürfen demnach nicht weiter vorgenommen werden. Für bestehende Miteintragungen gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren. Für diesen Zeitraum können Kinder, die etwa in den Reisepass ihrer Eltern miteingetragen sind, mit diesen reisen, wenn der Ziel- oder Durchreisestaat nicht ohnehin schon auf dem Grundsatz ‚eine Person – ein Pass’ besteht.

Bereits in Erwartung dieser Entscheidung wurde die Bundesministerin für Inneres mit der Entschließung des Nationalrates ersucht, die notwendigen Schritte zu setzen, damit auch weiterhin die Ausstellung von vergünstigten Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren möglich ist. Der Antrag sieht daher vor, dass für gewöhnliche Reisepässe für Kinder, obwohl sie wie solche für Erwachsene ausgestattet sind, nur eine Gebühr von 30 Euro zu entrichten ist.

In Ergänzung zu dem bereits bestehenden Expresspass (§ 17 Abs. 2) soll für besonders dringliche Fälle ein Ein-Tages-Expresspass angeboten werden. Dieser wird – wie der herkömmliche Expresspass – in einem vorgezogenen Produktionsverfahren hergestellt und mit darauf spezialisierten Versanddienstleister zugestellt. Mit einem solcherart zugestellten Reisepass wird es dem Antragsteller ermöglicht, bereits am nächsten Arbeitstag seinen Reisepass zu erhalten. Dies scheint insbesondere deshalb geboten, weil bestimmte Zielstaaten Notpässe, etwa weil diese über keinen Chip verfügen, für eine visumsfreie Einreise nicht mehr akzeptieren.“

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. Juni 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Wenger, Edgar Mayer und Wolfgang Beer sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Efgani Dönmez und Johann Ertl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.


Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 06 03

                                Christoph Kainz                                                                    Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                      Vorsitz gemäß § 28 Abs. 4 GO-BR