8113 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2009 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden

Die Bundesregierung hat sich für eine Nulllohnrunde für PolitikerInnen, deren Einkünfte durch Bundesgesetz zu regeln sind, ausgesprochen. Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die im Bezügebegrenzungsgesetz vorgesehene jährliche Anpassung des Ausgangsbetrages bis einschließlich 2010 entfallen. Weiters wird der Termin für die jährliche Anpassung der Politikerbezüge ab 2011 von 1. Juli auf 1. Jänner jedes Jahres verlegt.

Dies bewirkt budgetwirksame Minderkosten von jedenfalls rd. 2,86 Mio. € p.a unter Zugrundelegung des ASVG-Anpassungsfaktors von 3,2% (im Jahr 2009 nur die Hälfte davon, da die Anpassung erst mit 1. Juli wirksam geworden wäre). Die weiteren Einsparungen durch den Aufschub der Anpassung zum 1. Juli 2010 um ein halbes Jahr sind mangels Kenntnis der ihr zugrunde liegenden Daten nicht abschätzbar.

Die im Artikel 1 des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. Juni 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

Zu Wort gemeldet hat sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2009 06 03

                                   Franz Perhab                                                                      Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender