8114 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird

Diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates liegt ein von allen fünf Nationalratsfraktionen gemeinsam eingebrachter Antrag zugrunde. Es wird eine rasche Finalisierung der Schlusszahlungen ermöglicht, damit die Republik Österreich ihrer politischen und sozialen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus weiterhin gerecht wird. Eine rasche Durchführung der Schlusszahlungen kommt den meist sehr betagten Antragstellerinnen und Antragstellern entgegen, von denen etliche sowohl im In- als auch im Ausland unter schwierigen sozialen Bedingungen leben.

Durch die raschere Abwicklung der Schlusszahlungen können auch Verwaltungskosten eingespart werden, da der Fonds weniger Erbfälle behandeln muss. Um die Schlusszahlungen zu ermöglichen, wird ein Modus festgelegt, nach welchem die Auszahlungsquoten im Forderungs- und im Billigkeitsverfahren sowie die Auszahlungsquoten für Leistungen aufgrund von Versicherungspolizzen auf Grundlage der bis 1. Juli 2009 vom Antragskomitee getroffenen Entscheidungen berechnet werden (Erstentscheidung). Für Anträge, über die zum Zeitpunkt der Berechnung der Auszahlungsquoten noch nicht entschieden wurde sowie für nach dem 1. Juli 2009 aufgrund eines Rechtsbehelfs oder einer Wiederaufnahme getroffene Abänderungen verpflichtet sich der Bund, den Fonds mit den zusätzlich benötigten Mitteln auszustatten. Auf Basis von internen Schätzungen durch den Allgemeinen Entschädigungsfonds unter Berücksichtigung der bisher entschiedenen Fälle ergeben sich mit Stand vom 31. Dezember 2008 für die zu diesem Zeitpunkt noch offenen rund 300 Verfahren für das Jahr 2009 516.000 Euro und für das Jahr 2010 2.924.000 Euro, wobei Abweichungen selbstverständlich möglich sind. Die genannten Summen sind nach Rücksprache mit dem BM für Finanzen im Budgetvoranschlag 2009-2010 zweckgebunden veranschlagt. Ein allfällig verbleibender Betrag fließt daher in den Bundeshaushalt zurück.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. Juni 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Georg Keuschnigg.

Zu Wort gemeldet hat sich Bundesrat Mag. Gerald Klug sowie mit beratender Stimme Bundesrat Johann Ertl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Georg Keuschnigg gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 06 03

                              Georg Keuschnigg                                                                 Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender