8117 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdienstegesetz - ZaDiG) erlassen und das Bankwesengesetz, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Überweisungsgesetz aufgehoben wird

Bislang existierte in der EU kein einheitliches Aufsichtsregime für Zahlungsdienstleister, die nicht Banken sind, und kein einheitlicher Rechtsrahmen für Zahlungsdienstleistungen, sondern nur einzelne Aspekte wie grenzüberschreitende Überweisungen waren harmonisiert geregelt. In weiten Bereichen trafen die unterschiedlichen Aufsichts-, Zivilrechts- und Konsumentenschutzregime aufeinander. Die Zahlungsdienstmärkte der Mitgliedstaaten waren bislang aufgrund ihrer nationalen Ausrichtung in 27 verschiedenen rechtlichen Ausformungen organisiert. Aufgrund unterschiedlicher Traditionen im Konsumentenschutz und Zivilrecht führt dies beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr oft zu erhöhten Kosten für Anbieter (zumeist Banken) und Kunden, insbesondere auch wegen der damit verbunden Rechtsunsicherheit und unterschiedlichen Rechtslage. Zudem führt das Nebeneinander von nationalen Bestimmungen und unvollständigen gemeinschaftlichen Rahmenbestimmungen zu zusätzlicher Verwirrung und mangelnder Rechtssicherheit. Diese Situation hemmte die Integration der europäischen Finanzmärkte gerade in dem dafür so wesentlichen Bereich des Zahlungsverkehrs.

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Leistungen der gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Einlagensicherung gemäß der Richtlinie 2009/14/EG erhöht und gemeinschaftsrechtlich vereinheitlicht. Ein moderner und kohärenter rechtlicher Rahmen für Zahlungsdienste mit gemeinschaftsweiter Geltung gewährleistet gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Zahlungsdienste und bietet damit dem Verbraucher mehr Auswahl, Sicherheit und Effizienz. Dieser Rechtsrahmen gewährleistet den Zugang neuer Zahlungsdienstleister zum Markt und einheitliche Informationspflichten für Zahlungsdienstleister sowie Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstnutzern und Zahlungsdienstleistern.

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden zudem die Beträge der Einlagensicherung auf ein europarechtlich vorgesehenes Niveau bei den juristischen Personen erhöht bzw. angepasst. Flankierend werden die Fristen für die Auszahlung der gesicherten Einlagen verkürzt.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen.

Mit beratender Stimme wurden die Bundesräte Stefan Schennach, Johann Ertl und Peter Mitterer der Verhandlung beigezogen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Edgar Mayer und Wolfgang Schimböck, MSc.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 06 30

                         Ing. Reinhold Einwallner                                                           Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender