8118 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

Das Feuerwehrwesen in Österreich wird neben den Berufs- und Betriebsfeuerwehren ganz wesentlich von den etwa 300 000 Feuerwehrmännern und -frauen getragen. Neben ihrer ursprünglichen Aufgabe des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes leisten die Feuerwehren auch Hilfe nach Unfällen, allen Notlagen für Mensch und Tier und nicht zuletzt auch bei Schadens- bzw. Katastrophenfällen.

Wenngleich das Feuerwehrwesen Sache der Länder ist, erfolgt dessen Finanzierung auch durch Abgaben und Abgabenanteile, die vom Bund eingehoben werden, und zwar zum einen über die Feuerschutzsteuer, zum anderen über Anteile des Katastrophenfonds. Im Jahr 2008 wurden vom Bund 56,4 Millionen Euro an die Länder an Feuerschutzsteuer weitergeleitet. Von den Mitteln des Katastrophenfonds werden 8,89% zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder reserviert und vom Bund den einzelnen Ländern im Verhältnis der Volkszahl zur Verfügung gestellt. Diese Anteile betrugen im Jahr 2008 30,0 Millionen Euro.

Die Höhe dieser Mittel hängt also unmittelbar vom Aufkommen aus den zugrunde liegenden Abgaben, dh. der Feuerschutzsteuer sowie der für die Dotierung des Katastrophenfonds wesentlichen Einkommen-steuer und der Körperschaftsteuer ab, somit indirekt auch von konjunkturellen Einflüssen und von Steuerreformen. Das ist aus Sicht der Feuerwehren aber problematisch, weil das die Möglichkeit beeinträchtigt, diese Mittel mittelfristig hinreichend genau zu planen.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates zum Katastrophenfondsgesetz 1996 wird bis einschließlich des Jahres 2011 ein Mindestvolumen aus Feuerschutzsteuer- und Katastrophenfondsmitteln von jährlich 93 Millionen Euro vorgesehen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen.

Mit beratender Stimme wurden die Bundesräte Stefan Schennach, Johann Ertl und Peter Mitterer der Verhandlung beigezogen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner.

Zu Wort gelangte Bundesrat Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 06 30

                         Ing. Reinhold Einwallner                                                           Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender