8121 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend Protokoll gemäß Art. 34 des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Einrichtung einer Aktennachweisdatei im Rahmen des Zollinformationssystems geschaffen, die den für die Zollfahndungen im Sinn des Protokolls zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten, also je nach innerstaatlicher Kompetenzlage Zoll und Polizei, Informationen über laufende oder abgeschlossene Ermittlungen bereit stellen soll. Damit wird erreicht werden, dass im Wege der Abfrage nach konkreten Personen festgestellt werden kann, ob andere Stellen in anderen Mitgliedstaaten bereits Ermittlungen gegen eine bestimmte Person führen. Im Falle eines Treffers kann dann ein konkretes Amtshilfeersuchen gestellt bzw. Ermittlungen koordiniert werden.

Inhalt des Aktennachweissystems sind Angaben zur Identifizierung der natürlichen oder juristischen Person, der Bereich der Ermittlungsakte (z. B. Drogen) und die Bezeichnung, die Adresse und das Aktenzeichen der jeweiligen Ermittlungsbehörde. Das System berücksichtigt alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen über Eingabe, Zugriffsberechtigungen, Verwendung und Aufbewahrung der Dateien.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass die dänische, englische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und spanische Sprachfassung des gegenständlichen Staatsvertrags gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen.

 

Mit beratender Stimme wurden die Bundesräte Stefan Schennach, Johann Ertl und Peter Mitterer der Verhandlung beigezogen.

 

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christa Vladyka.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach und Johann Ertl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christa Vladyka gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 06 30

                                Christa Vladyka                                                                  Johann Kraml

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender