8124 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird

Die Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung ist am 24. März 2006 in Kraft getreten. Sie ist in innerstaatliches Recht umzusetzen. Derzeit existieren keine konkreten Vorgaben für den Betrieb von Warmsprudelwannen (Whirlwannen).

Ziel ist es daher, dass die Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung die derzeit noch in Vollziehung stehende Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer schrittweise ersetzen soll.

Weiters ist eine Präzisierung hinsichtlich Warmsprudelwannen (Whirlwannen) erforderlich.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Martina Diesner-Wais.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 06 30

                             Elisabeth Greiderer                                                        Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende